Ankauf-AGB – KiSebA
Stand: Mai 2026
§ 1 Ankaufkriterien
Die Sammlung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestgewicht: 1 kg netto
- Ausschließlich LEGO; Fremdfabrikate sind nicht Gegenstand des Ankaufs
- Eine Vorsortierung oder Reinigung ist nicht erforderlich
- Unvollständige Sets stellen kein Problem dar
- Anleitungen und Kartons können beigelegt werden, begründen jedoch keinen gesonderten Vergütungsanspruch
§ 2 Einsendung
Die Einsendung erfolgt auf Kosten des Einsenders, sofern wir keinen kostenlosen Paketschein zur Verfügung stellen. Bei der Einsendung ist der Nachname des Einsenders als Auftragsnummer anzugeben.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Kaufvertrag kommt nicht mit der Einsendung zustande, sondern erst mit unserer ausdrücklichen Annahmerklärung per E-Mail nach erfolgter Prüfung der Sammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt handelt es sich um ein Angebot des Einsenders, das wir annehmen oder ablehnen können.
§ 4 Prüfung und Sortierprozess
Nach Eingang ermitteln wir das Nettogewicht und prüfen die Sammlung. Entspricht sie den Ankaufkriterien und weicht das tatsächliche LEGO-Gewicht nicht um mehr als 10 % nach unten vom angegebenen Gewicht ab, wird sie unmittelbar unserem Sortierprozess zugeführt. Eine Trennung von anderen Beständen ist danach technisch nicht mehr möglich. Die Annahmeerklärung erfolgt per E-Mail; der Vertrag kommt damit zustande. Eine nachträgliche Rückabwicklung ist ausgeschlossen.
§ 5 Abweichungen und Gegenangebot
Liegt das tatsächliche LEGO-Gewicht mehr als 10 % unter dem angegebenen Gewicht, oder besteht die Sammlung zu mehr als 10 % aus Fremdfabrikaten, informieren wir den Einsender per E-Mail und unterbreiten ein angepasstes Angebot.
Der Einsender hat ab Zugang dieser E-Mail 5 Kalendertage Zeit, das angepasste Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Auf diese Frist und ihre Folgen wird in der E-Mail ausdrücklich hingewiesen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das angepasste Angebot als angenommen.
§ 6 Rückabwicklung und Versandkosten bei Abweichungen
Lehnt der Einsender das angepasste Angebot ab, kommt kein Vertrag zustande. Beruht die Abweichung auf unvollständigen oder unzutreffenden Angaben des Einsenders, trägt dieser die Versandkosten für Hin- und Rücksendung. Liegt die Abweichung nicht im Verantwortungsbereich des Einsenders, tragen wir die Rücksendekosten.
§ 7 Mehrgewicht und zusätzlich eingesandte Ware
Enthält die Sendung mehr LEGO als angegeben, wird das tatsächliche Gewicht vergütet. Die Mehrware wird ohne gesonderte Ankündigung dem Sortierprozess zugeführt. Erkennbar versehentlich beigelegte persönliche Gegenstände wie Ausweisdokumente sind hiervon ausgenommen; in diesen Fällen nehmen wir Kontakt mit dem Einsender auf.
§ 8 Eigentumszusicherung und Freistellung
Mit der Einsendung sichert der Einsender zu, rechtmäßiger Eigentümer der Ware zu sein und über die Berechtigung zu verfügen, diese zu verkaufen und das Eigentum zu übertragen. Die Ware ist frei von Rechten Dritter. Sollten Dritte Ansprüche geltend machen, stellt der Einsender KiSebA von sämtlichen daraus entstehenden Schäden und Kosten frei.
§ 9 Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss auf das vom Einsender im Ankaufsformular angegebene Zahlungsmittel (Banküberweisung, PayPal oder Vereinsspende). Das Risiko einer Falschüberweisung oder Fehlauszahlung aufgrund unkorrekter Kontodaten liegt beim Einsender.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.